Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Erfahren Sie hier, wie Sie eine Reha beantragen und wie die Anmeldung in der Staufenburg Klinik abläuft.
In der MEDICLIN Staufenburg Klinik behandeln wir grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten. Wir sind Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Auch sind wir als ´beihilfefähig´ nach der Beihilfeverordnung anerkannt.
Folgende Behandlungsformen sind möglich:
Heilverfahren (HV)
Eine Rehabilitationsmaßnahme (HV) dient der Wiederherstellung der körperlichen Funktionen und Leistungsfähigkeit. Sie wird vom Hausarzt oder Facharzt bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger für den Patienten beantragt.
Behandlung als Selbstzahler
Sie können eine Behandlung auch ohne Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit Ihnen.
Sie können eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen.
Im Krankenhaus unterstützt Sie der Sozialdienst bei Fragen zur Reha. Andernfalls kann der Hausarzt bei einem Reha-Antrag helfen.
Besorgen Sie sich das Reha-Antragsformular bei Ihrem Kostenträger.
Sie benötigen für den Reha-Antrag einen Arztbericht. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt, um die Reha zu beantragen.
Füllen Sie den restlichen Reha-Antrag aus und fügen Sie ggf. das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht bei. Reichen Sie den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein.
Eine medizinische Rehabilitation erfordert Ihre aktive Mitarbeit. Bei der Beantragung müssen Sie Fragen beantworten wie
Eine Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung beginnt direkt oder spätestens 14 Tage nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation.
Die AR dauert normalerweise drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet.
Eine AR kann ambulant oder stationär in einer Klinik stattfinden. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Wenn Sie noch arbeitstätig sind, unterstützt Sie eine AR auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.
AR-Maßnahmen für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Privatversicherte Patienten mit Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine sogenannte Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.
Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme vom Klinikarzt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.
Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.
Für eine medizinische Rehabilitation kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Diese ist möglich, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer GKV versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung (AR / AHB) anerkannt ist.
So beantragen Sie eine AGM:
Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung dient. Diese Reha können Sie ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Ziele:
Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:
Sie können eine Behandlung auch ohne Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen.
In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit Ihnen.
Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.
Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab
In der MEDICLIN Staufenburg Klinik werden auch Patienten nach Nierentransplantation behandelt. Auch für den Lebendspender besteht ein gesetzlicher Reha-Anspruch: Als Lebendspender haben Sie Anspruch auf „Krankenbehandlung“, d. h. AHB- und Reha-Behandlungen im Sinne des § 27 Abs. 1a SGB V gegen die Krankenversicherung des Organ- oder Gewebeempfängers. Ihr Transplantationszentrum weiß darüber Bescheid.
Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.
Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt.
Sie können die Klinik wählen:
Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.
Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.
Als Erwachsener müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.
Dabei gilt:
Sie waren im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür mit, damit wir dies berücksichtigen können.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.
Sie haben ein Recht darauf, in eine Reha-Klinik Ihrer Wahl zu kommen. § 8 des Sozialgesetzbuchs IX legt das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht fest. Die Klinik Ihrer Wahl muss zertifiziert sein und es dürfen keine medizinischen Gründe gegen diese Klinik sprechen.
Das Dokument zu Aufnahmebedingungen inkl. Kontaktinformationen sowie den Reservierungsbogen finden Sie zum Download im rechten Bereich dieser Seite.
Diese Liste soll Ihnen Anregung und Hilfe beim Kofferpacken geben: Unter Umständen sind einige aufgeführten Dinge für Sie nicht sinnvoll (z. B. die Badekleidung bei frisch operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung).
Wichtiger HInweis: Bitte stellen Sie bei mitgebrachten Elektrogeräten sicher, dass diese in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Bei Schäden (z. B. Brände) durch defekte Geräte haften Sie selbst.
Hier können Sie unsere Packliste herunterladen:
Für Familienangehörige oder andere Begleitpersonen unserer Patienten steht eine begrenzte Anzahl von Einzelzimmern mit Zusatzbett zur Verfügung.
Sie und Ihre Begleitpersonen können zwischen folgenden Zimmern wählen:
Dieses Zimmer ist für mindestens zwei Übernachtungen der Begleitperson vorgesehen. Diese Zimmerkategorie empfehlen wir für Kurz- oder Wochenendbesuche.
Dieses Zimmer ist für mindestens zwei Übernachtungen der Begleitperson vorgesehen. Dieser Zimmertyp befindet sich im 6. Stockwerk.
Dieses Zimmer reservieren wir ab einer Aufenthaltsdauer der Begleitperson von 14 Tagen.
Sie wohnen in einem ansprechenden Zimmer mit Dusche, WC, Balkon und Telefon.
Die Benutzung des Hallenbades und die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen im Hause sind jeweils im Preis inbegriffen.
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich z. B. an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden.
Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie finden die Adressen auch im Internet unter www.reha-servicestellen.de
Ja. Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dies in Ihrem Antrag vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in ..."
Grundsätzlich kann jeder, der bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha für eine bestimmte Krankheit stellen.
Voraussetzungen sind:
In dringenden Fällen kann eine Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligt werden.
Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich direkt an deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:
Deutsche Rentenversicherung Bund: 030/7001838098
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: 0800/100048024
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: 0800/100048016
ARGE für Krebsbekämpfung Bochum: 0234/8902-0
Der Kostenträger übernimmt die Kosten, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.
Für Kinder unter zwölf Jahren übernimmt der Kostenträger die Kosten. Wahlweise finanziert der Kostenträger eine Haushaltshilfe.
Bei einer Anschlussrehabilitation (AR) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung: Die Reha ist auch in anderen Bundesländern möglich.
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Exklusive Serviceleistungen bietet Ihnen MEDICLIN PRIVITA. Verbringen Sie die Zeit Ihrer Genesung mit höchstem Komfort, zusätzlichen Serviceangeboten und weiteren Annehmlichkeiten. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer MEDICLIN PRIVITA Seite.
Wenn Sie sich bereits vor Ihrem Klinikaufenthalt informieren und mit Ihrer Gesundheit auseinandersetzen möchten, finden Sie hier einige nützliche Links zu Selbsthilfegruppen für verschiedene Krankheitsbilder und Servicestellen.
In Selbsthilfegruppen unterstützen sich "Betroffene" gegenseitig. Adressen bekommen Sie über Ihr örtliches Gesundheitsamt oder über das Internet.
Servicestellen: