Anschlussheilbehandlung (AHB)
Sie sind Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?
- Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf: Tel. 0781/473235 (Patientenaufnahme)
- Bitte schicken Sie uns den AHBAntrag und den AHB-Befund nach telefonischer Rücksprache.
- Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.
Ziel ist ein nahtloser Übergang zur Reha. Wir vergeben Aufnahmetermine in der Regel zeitnah, um Wartezeiten zu vermeiden.
Sonderfälle
AHB-Maßnahmen für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen. Auch nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann der Klinikarzt innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragen.
Stationäre Rehamaßnahmen
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 40, Abs. 2. SGB V
Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23, Abs. 4. SGB V
Für diese Patienten müssen Sie als betreuender niedergelassener Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme stellen, gemäß SGB V, § 40, Absatz 2 oder gemäß SGB V, § 23, Absatz 4.
Selbstzahler
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten. Bitte fragen Sie nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.