Organspende: das sollten Sie wissen
Das Thema Organspende ist seit geraumer Zeit in aller Munde. Es besteht ein hoher Bedarf an lebensrettenden Spenden. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass viele Menschen helfen wollen, durch offene Fragen und Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Organspende aber zögern, einen Organspendeausweis mit sich zu führen.
Wir als MEDICLIN Staufenburg Klinik möchten helfen, über Organspende aufzuklären. Mit einem Mehr an Informationen können Sie sich besser entscheiden, für oder gegebenenfalls auch gegen eine Organspende.
Viele Menschen haben für sich noch keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. Doch nur wer sich selbst entscheidet und seinen Entschluss bekundet, erspart unter Umständen seinen Angehörigen eine große Belastung. Denn liegt weder eine schriftliche noch mündliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende vor, müssen die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle für die freundliche Unterstützung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die uns diverse Inhalte zur Verfügung gestellt hat.
Der Organspendeausweis - ein Ausweis, der Leben rettet
Nach § 2 Transplantationsgesetz ist der Organspendeausweis eine schriftlich abgegebene Erklärung, die die Zustimmung zur Organentnahme im Todesfall regelt. Der Ausweis ist ein offizielles Dokument und rechtlich gültig. Er dient dazu, seine persönliche Entscheidung zur Organspende schriftlich zu dokumentieren; für oder auch gegen eine Organspende.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Einverständnis zur Entnahme auf bestimmte Organe oder Gewebe zu beschränken.
Ebenfalls möglich ist es, den Namen einer Vertrauensperson einzusetzen, die dann im Ernstfall (bei eingetretenem Hirntod) die Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme treffen soll.
Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres ist ein Widerspruch der Organentnahme möglich, ab der Vollendung des 16. Lebensjahres darf man selbst über die Organspende entscheiden.