Ihr Weg in die MEDICLIN Staufenburg Klinik

Ihr Weg in die MEDICLIN Staufenburg Klinik

Erfahren Sie hier, wie Sie eine Reha beantragen und wie die Anmeldung in der Staufenburg Klinik abläuft.

Vor dem Klinikaufenthalt

Aufnahmemöglichkeiten

In der MEDICLIN Staufenburg Klinik behandeln wir grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten. Wir sind Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Auch sind wir als ´beihilfefähig´ nach der Beihilfeverordnung anerkannt.

Folgende Behandlungsformen sind möglich:

  • Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AR/AHB)
    Eine Anschlussrehabilitation ist eine medizinische Rehabilitation, die direkt oder spätestens 14 Tage nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation beginnt.
  • Heilverfahren (HV)
    Eine Rehabilitationsmaßnahme (HV) dient der Wiederherstellung der körperlichen Funktionen und Leistungsfähigkeit. Sie wird vom Hausarzt oder Facharzt bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger für den Patienten beantragt.

  • Behandlung als Selbstzahler
    Sie können eine Behandlung auch ohne Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit Ihnen.

Wie Sie eine Reha beantragen

Sie können eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen.

Im Krankenhaus unterstützt Sie der Sozialdienst bei Fragen zur Reha. Andernfalls kann der Hausarzt bei einem Reha-Antrag helfen.

  1. Besorgen Sie sich das Reha-Antragsformular bei Ihrem Kostenträger.

  2. Sie benötigen für den Reha-Antrag einen Arztbericht. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt, um die Reha zu beantragen.

  3. Füllen Sie den restlichen Reha-Antrag aus und fügen Sie ggf. das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht bei. Reichen Sie den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein.

  4. Ihr Reha-Antrag wurde bewilligt. Informieren Sie Ihren Arzt und Arbeitgeber darüber, dass Sie eine Reha antreten.

Eine medizinische Rehabilitation erfordert Ihre aktive Mitarbeit. Bei der Beantragung müssen Sie Fragen beantworten wie

  • Worunter leide ich?
  • Weshalb möchte ich eine Rehabilitation beantragen?
  • Welche Erwartungen und Wünsche verbinde ich mit der Rehabilitation?
  • Wo soll sie stattfinden?
  • Wer übernimmt die Kosten?

Antragsformulare
Anschlussrehabilitation (AR oder AHB)

Eine Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung beginnt direkt oder spätestens 14 Tage nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation.

Die AR dauert normalerweise drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet.

Eine AR kann ambulant oder stationär in einer Klinik stattfinden. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Wenn Sie noch arbeitstätig sind, unterstützt Sie eine AR auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

Wie Sie eine Anschlussrehabilitation beantragen
  • Die Ärzte im Krankenhaus stellen fest, ob eine AR erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) sind verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik zu helfen. Sie haben als Patient das Recht, die Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen. Damit Sie zu uns kommen können, geben Sie bitte die MEDICLIN Staufenburg Klinik als Wunschklinik an. Wenn unsere Klinik medizinisch passt, haben Sie auch Anspruch, dass Sie zu uns kommen können.
  • Möglichkeit 1: Direkte Verlegung in die Rehabilitationseinrichtung, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Ihre Kranken- oder Rentenversicherung) abgewartet werden muss. Dies geschieht oft in dringenden Fällen wie beispielsweise nach einer belastenden Operation.
  • Möglichkeit 2: Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Dann werden Sie ggf. vorübergehend entlassen und danach schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem Ihre Kranken- oder Rentenversicherung kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
Sonderfälle

AR-Maßnahmen für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.

Privatversicherte Patienten mit Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine sogenannte Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.

Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme vom Klinikarzt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.

Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)

Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.

Für eine medizinische Rehabilitation kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Diese ist möglich, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer GKV versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung (AR / AHB) anerkannt ist.

So beantragen Sie eine AGM:

  • Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit den Mitarbeitern des Krankenhaus-Sozialdienstes über Ihre Voraussetzungen für eine Reha.
  • Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft vor Antritt der medizinischen Leistung Ihre persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
  • Sie müssen selbst einen Antrag auf eine Anschlussgesundheitsmaßnahme stellen.
  • Bitte tragen Sie bei „Wunsch- und Wahlrecht“ die MEDICLIN Staufenburg Klinik ein, damit Sie zu uns kommen können.
  • Wenn der Antrag bewilligt wird, können Sie die Rehabilitationsmaßnahme beginnen.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen (siehe unten).
Medizinisches Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung dient. Diese Reha können Sie ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Ziele:

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu dauerhaften Erkrankungen führen können
  • Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken

So beantragen Sie ein Heilverfahren:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser muss einschätzen, ob ein Heilverfahren zur Verbesserung Ihrer Gesundheit oder zum Erhalt des aktuellen Gesundheitszustands notwendig ist.
  • Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung oder den Reha-Antrag der Krankenkassen aus. Wenn Sie berufstätig sind oder im arbeitsfähigen Alter, müssen Sie den Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. In allen anderen Fällen ist Ihre Krankenkasse zuständig.
  • Wählen Sie schon bei der Antragstellung die MEDICLIN Staufenburg Klinik aus, in der Sie behandelt werden möchten. Füllen Sie den Zusatzantrag ´Wunschklinik´ aus.
  • Den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik schicken Sie an Ihren zuständigen Kostenträger.
  • Der Kostenträger muss über Ihren Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Sobald Sie eine schriftliche Zusage haben, können Sie das Heilverfahren antreten.

Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:

  • für Angestellte und Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • für Selbstständige der Patient selbst (Erstattung nach Tarif durch die Versicherung)
  • für Rentner und Hausfrauen die Krankenkasse
  • Bei Tumorerkrankungen sind die Rentenversicherungsträger zuständig
Klinikaufenthalt als Selbstzahler

Sie können eine Behandlung auch ohne Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen.

In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit Ihnen.

Ihr Recht auf Reha

Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen.

Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab

In der MEDICLIN Staufenburg Klinik werden auch Patienten nach Nierentransplantation behandelt. Auch für den Lebendspender besteht ein gesetzlicher Reha-Anspruch: Als Lebendspender haben Sie Anspruch auf „Krankenbehandlung“, d. h. AHB- und Reha-Behandlungen im Sinne des § 27 Abs. 1a SGB V gegen die Krankenversicherung des Organ- oder Gewebeempfängers. Ihr Transplantationszentrum weiß darüber Bescheid.

Bescheid und Widerspruch

Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.

Ihr Antrag wurde abgelehnt?

Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt.

Sie können die Klinik wählen:

Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.

Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.

Zuzahlungen

Als Erwachsener müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.

Dabei gilt:

  • Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
  • Für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussrehabilitation der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussrehabilitation des Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.


Sie waren im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür mit, damit wir dies berücksichtigen können.

Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.

Wunsch- und Wahlrecht

Wählen Sie Ihre Wunschklinik: Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben ein Recht darauf, in eine Reha-Klinik Ihrer Wahl zu kommen. § 8 des Sozialgesetzbuchs IX legt das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht fest. Die Klinik Ihrer Wahl muss zertifiziert sein und es dürfen keine medizinischen Gründe gegen diese Klinik sprechen.

Wenn Sie also eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Reha-Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... (z. B. MEDICLIN Staufenburg) Klinik in ... (z. B. Durbach).“

Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht sowie Anträge und Musterschreiben finden Sie hier.

Mehr erfahren

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Aufnahmebedingungen und Reservierung

  1. Der Patient bzw. Gast und/oder seine unterhaltspflichtigen Angehörigen verpflichten sich, mit der Buchung die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MEDICLIN Staufenburg Klinik anzuerkennen.

    Umbestellungen oder Abbestellungen müssen mindestens sieben Tage vor dem vereinbarten Aufnahmetermin schriftlich oder telefonisch erfolgen. Anderenfalls werden 50% des vereinbarten Preises für die Dauer einer Woche in Rechnung gestellt.
    Bei Nichtanreise bzw. Stornierungen zwischen dem Anreisetag und dem dritten Tag vor Anreise berechnen wir 60% des vereinbarten Preises für die Dauer einer Woche.
  2. Anzahlung von 50% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis drei Wochen vor Anreise.
  3. Die Rechnungsstellung für Unterkunft und Verpflegung, Telefon und sonstige Auslagen erfolgt zum Ende des Aufenthaltes. Die Rechnungen für Therapie und Arztkosten werden separat zugesandt und sind 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.
  4. Unsere Patienten bzw. Gäste haften für die Forderungen der Klinik selbstschuldnerisch. Die Möglichkeit der Kostenbeteiligung durch gesetzliche oder private Krankenkassen sollte daher vor Antritt der Behandlung geklärt sein. Eine Direktabstimmung mit Versicherungsträgern oder Dritten kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Diese Zustimmung wird erteilt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung für die Gesamtkosten vorliegt. In allen übrigen Fällen ist dies nicht möglich.
  5. Preisänderungen, die bis zum Tage der schriftlichen Buchungsbestätigung wirksam werden, bleiben vorbehalten.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenburg.

Das Dokument zu Aufnahmebedingungen inkl. Kontaktinformationen sowie den Reservierungsbogen finden Sie zum Download im rechten Bereich dieser Seite.

Kofferpackliste

Diese Liste soll Ihnen Anregung und Hilfe beim Kofferpacken geben: Unter Umständen sind einige aufgeführten Dinge für Sie nicht sinnvoll (z. B. die Badekleidung bei frisch operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung).

Wichtiger HInweis: Bitte stellen Sie bei mitgebrachten Elektrogeräten sicher, dass diese in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Bei Schäden (z. B. Brände) durch defekte Geräte haften Sie selbst.

Persönliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • verordnete Medikamente
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • Allergie- / Impfpass
  • Bescheid über Grad der Behinderung (GdB)
  • Bankverbindung mit BIC und IBAN (steht auf Ihrem Kontoauszug)
Bekleidung
  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe / Socken
  • ausreichende, bequeme Oberbekleidung
  • Regenkleidung / Regenschirm
Sportbekleidung
  • Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Badetuch
  • Bademantel
Schuhe
  • Straßenschuhe
  • festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe
Sonstiges
  • Ersatzbadetuch
  • Uhr / Wecker
  • persönliche Toilettenartikel
  • Nähzeug
  • Haartrockner
  • Taschentücher
  • Duschgel, Seife, Shampoo
Hilfsmittel (falls schon vorhanden)
  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • orthopädische Schuhe
  • U-Arm-Gehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Ersatzbrille
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät
  • blutzucker-Teststreifen

Hier können Sie unsere Packliste herunterladen:

Zimmer für Ihre Begleitpersonen

Für Familienangehörige oder andere Begleitpersonen unserer Patienten steht eine begrenzte Anzahl von Einzelzimmern mit Zusatzbett zur Verfügung.

Sie und Ihre Begleitpersonen können zwischen folgenden Zimmern wählen:

Zimmer-Typ 1, Größe ca. 12 qm

Dieses Zimmer ist für mindestens zwei Übernachtungen der Begleitperson vorgesehen. Diese Zimmerkategorie empfehlen wir für Kurz- oder Wochenendbesuche.

Zimmer Typ 1a, Größe ca. 14 qm

Dieses Zimmer ist für mindestens zwei Übernachtungen der Begleitperson vorgesehen. Dieser Zimmertyp befindet sich im 6. Stockwerk.

Zimmer Typ 2, Größe ca. 18 qm

Dieses Zimmer reservieren wir ab einer Aufenthaltsdauer der Begleitperson von 14 Tagen.

Sie wohnen in einem ansprechenden Zimmer mit Dusche, WC, Balkon und Telefon.

Die Benutzung des Hallenbades und die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen im Hause sind jeweils im Preis inbegriffen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer kann mir bei der Antragstellung für eine Reha helfen?

Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich z. B. an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden.

Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie finden die Adressen auch im Internet unter www.reha-servicestellen.de

Kann ich mir aussuchen, in welche Reha-Einrichtung ich gehe?

Ja. Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dies in Ihrem Antrag vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in ..."

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Grundsätzlich kann jeder, der bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha für eine bestimmte Krankheit stellen.

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind im erwerbsfähigen Alter
  • Sie sind nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden
  • bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen müssen erfüllt sein, in der Regel 5 Jahre Rentenbeitragszahlungen.

In dringenden Fällen kann eine Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligt werden.

Von wem bekomme ich Anträge für eine Reha?

Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich direkt an deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:

Deutsche Rentenversicherung Bund: 030/7001838098

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: 0800/100048024

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: 0800/100048016

ARGE für Krebsbekämpfung Bochum: 0234/8902-0

Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung bei der Reha benötigt?

Der Kostenträger übernimmt die Kosten, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mich mein Kind in die Rehabilitation begleiten muss?

Für Kinder unter zwölf Jahren übernimmt der Kostenträger die Kosten. Wahlweise finanziert der Kostenträger eine Haushaltshilfe.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit vom Wohnort entfernt liegt?

Bei einer Anschlussrehabilitation (AR) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung: Die Reha ist auch in anderen Bundesländern möglich.

Wahlleistungen

Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Exklusive Serviceleistungen bietet Ihnen MEDICLIN PRIVITA. Verbringen Sie die Zeit Ihrer Genesung mit höchstem Komfort, zusätzlichen Serviceangeboten und weiteren Annehmlichkeiten. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer MEDICLIN PRIVITA Seite.

Nützliche Links zu Selbsthilfegruppen

Wenn Sie sich bereits vor Ihrem Klinikaufenthalt informieren und mit Ihrer Gesundheit auseinandersetzen möchten, finden Sie hier einige nützliche Links zu Selbsthilfegruppen für verschiedene Krankheitsbilder und Servicestellen.

In Selbsthilfegruppen unterstützen sich "Betroffene" gegenseitig. Adressen bekommen Sie über Ihr örtliches Gesundheitsamt oder über das Internet.

Servicestellen:

Mehr anzeigen

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Tina Colangelo

Tina Colangelo

Leitung Aufnahme

MEDICLIN Staufenburg Klinik